Aufgaben
Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die gesetzliche Vertretung der schleswig-holsteinischen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie setzt sich für die gesundheits- und berufspolitischen sowie sozialen Interessen ihrer rund 3.500 Mitglieder ein und ist kompetenter Ansprechpartner gegenüber der Landesregierung, den Parteien, Behörden und Verbänden.
Zu den Aufgaben der Zahnärztekammer gehören u.a.
- Regelung der Berufsrechte und -pflichten der Kammermitglieder
- die Förderung der beruflichen Bildung und der Qualitätssicherung von Zahnärztinnen, Zahnärzten und Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie
- die Regelung der Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten nach dem Berufsbildungsgesetz.
Für alle Bürger des Landes Schleswig-Holstein bietet sie eine Patientenberatungsstelle an und regelt den Notfallbereitschaftsdienst.