Aufgaben der Kammer

Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die gesetzliche Vertretung der schleswig-holsteinischen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie setzt sich für die gesundheits- und berufspolitischen sowie sozialen Interessen ihrer rund 3.500 Mitglieder ein und ist kompetenter Ansprechpartner gegenüber der Landesregierung, den Parteien, Behörden und Verbänden.

Zu den Aufgaben der Zahnärztekammer gehören:

  • An der Erhaltung eines sittlich und wissenschaftlich hochstehenden Berufsstandes mitzuwirken, insbesondere durch Förderung der beruflichen Fortbildung und der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.
  • Den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
  • Stellung zu nehmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen sowie Unterbreitung von Vorschlägen für alle den Berufsstand und die Berufsausübung betreffenden Fragen und Erstattung von Gutachten.
  • Die Berufspflichten der Kammermitglieder in einer Berufsordnung und die Weiterbildung der Kammermitglieder in einer Weiterbildungsordnung zu regeln sowie die Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen.
  • Die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen.
  • Auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander und zu Dritten hin zu wirken.
  • An Kammermitglieder Heilberufsausweise und sonstige Bescheinigungen auszugeben.

Für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein bietet sie eine Patientenberatungsstelle an und regelt den Notfallbereitschaftsdienst.

Lesen Sie mehr zu den wichtigsten berufsrechtlichen Regelungen.